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Ermittlung vertikaler Wärmeabzugsflächen (in Wänden) für Brandbekämpfungsabschnitte
nach DIN 18230-1 1998-05 sowie Berichtigung 1 1998-12

mittlere Hallenhöhe:  m

lfd. Nr. Bezeichnung Lage Art der öffnung Anzahl Breite Höhe Höhe UK über ±0,00 Geometrie-faktor direkte Eingabe der öffnungsgröße
01 St m m m
02 St m m m
03 St m m m
04 St m m m
05 St m m m
06 St m m m
07 St m m m
08 St m m m
09 St m m m
10 St m m m

St ... Stück
Rohbau ... öffnungsgröße Rohbaumaß
Licht ... lichte öffnungsgröße
Art der öffnung ... Art bzw. Anforderung an die öffnung siehe folgende Tabelle


 

übersicht der öffnungsarten (bzw. Anforderungen an die öffnungen)

Buchstabe öffnungsart
a) ständig vorhandene öffnungen die ins Freie führen
b) Tore, Türen und Lüftungseinrichtungen, die ins Freie führen und die von außen ohne Gewaltanwendung geöffnet werden können
c1) Rauchabzugsöffnungen, die sich bei Rauch- und Wärmeeinwirkung öffnen
c2) Wärmeabzugsanlagen, die sich bei Rauch- und Wärmeeinwirkung öffnen
c3) Türen, Tore, Fenster und Lüftungseinrichtungen mit entsprechender Ansteuerung die sich bei Rauch- und Wärmeeinwirkung öffnen
c4) öffnungen mit Abschlüssen oder Einrichtungen, die sich bei Rauch- und Wärmeeinwirkung öffnen, wie Verglasungen mit Kunststoff und Abdeckungen im Dachbereich und in der oberen Hälfte des Außenwandbereiches mit einer Schmelztemperatur <= 300°C
d1) öffnungen mit Verglasungen, die bei Brandeinwirkung ganz oder teilweise zerstört werden, wie Verglasungen mit Einfach-Fensterglas
d2) öffnungen mit Verglasungen, die bei Brandeinwirkung ganz oder teilweise zerstört werden, wie Verglasungen mit handelsüblichem Zweischeiben-Isolierglas
e) öffnungen, die mit Materialien abgedeckt bzw. verschlossen sind, die bei Brandeinwirkung nach der Einheitstemperaturkurve nachweislich in einer Zeitspanne von maximal 15 min zerstört werden unter der Bedingung tä > 15 min
sonstig direkte Berücksichtigung der manuell eingegebenen öffnungsgröße (ggf. separate Nachweisführung zur Wirksamkeit erforderlich)

Nicht angerechnet werden dürfen:
- Brandschutzverglasungen mit Feuerwiderstand (z. B. G und F nach DIN 4102),
- angriffshemmende Verglasungen (z. B. nach DIN 52290-2, DIN 52290-3 und DIN 52290-4,
- Verglasungen mit Drahtglas (bei kreuzweiser Anordnung der Drähte)
da deren Zerstörung im Brandfall nicht zu erwarten ist bzw. diese im Brandfall nicht geöffnet werden können.


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